Schulen
Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet auf Antrag der Eltern oder der Schule über sonderpädagogischen Förderbedarf, Förderschwerpunkte und Förderort. Vorher holt sie ein sonderpädagogisches Gutachten sowie ein medizinisches Gutachten der unteren Gesundheitsbehörde ein. Sie beteiligt die Eltern. Der sonderpädagogische Förderbedarf ist jedes Jahr durch die Schule zu überprüfen. Bei Bedarf wird der Förderort neu festgelegt.
Juristische Grundlage für den Entscheidungsprozess ist das nordrhein-westfälische Schulgesetz und die „Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke“.
Die vollständigen Texte des Schulgesetzes und der Verordnung finden Sie unter:
Gemeinsamer Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder an allgemein bildenden Schulen
Immer häufiger möchten Eltern, dass ihr behindertes Kind in der allgemeinen Schule unterrichtet wird. Das Schulgesetz in Nordrhein-Westfalen ermöglicht gemeinsamen Unterricht, wenn an der allgemeinen Schule die personellen und technischen Voraussetzungen vorliegen oder geschaffen werden können. Weitere Informationen auf den Seiten des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Spezielle Schultypen für behinderte Kinder und Jugendliche
In Nordrhein-Westfalen gibt es Förderschulen mit sieben verschiedenen Förderschwerpunkten. Dazu gehören u.a. Förderschulen für sehbehinderte und blinde Kinder, für schwerhörige oder gehörlose Kinder oder für Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung. Auf den Internetseiten des Schulministeriums NRW können Sie über eine Datenbank die entsprechenden Förderschulen in Ihrer Region abrufen.
Quelle:
http://www.lebenmitbehinderungen.nrw.de/
Unsere Ansprechpartner zum Thema Schule:
Gaby Kleemann
Tel: 0221-8801879
kleemann@down-syndrom-koeln.de
Heinz-Joachim Schmitz
Tel: 0221 1683 1988
a.schmitz@down-syndrom-koeln.de
Ute Wilke
Tel: 0221 8902119
Grundschulen
Es gibt in Köln mittlerweile eine ganze Menge Grundschulen mit gemeinsamen Unterricht.
Eine Liste dieser Schulen finden sie in folgender PDF Datei.
Weiterführende Schulen
In Köln gibt es zur Zeit zwei integrative Gesamtschulen:
IGS Köln Holweide
Burgwiesenstr.
51067 Köln
Tel.: 0221 96953-0
Gesamtschule Rodenkirchen
Sürther Str.191
50999 Köln
Tel. : 0221 / 35018-0
www.gesamtschule-rodenkirchen.de
eine weitere Gesamtschule eröffnet zum Schuljahr 2012/13
Offene Schule Köln
für mehr Infos bitte hier klicken
Weitere Angebote:
Michaeli Schule Köln - Freie Waldorfschule
Loreleystraße 3-5
50677 Köln
Tel. 0221-282 55 01
Fax 0221-282 55 02
eMail: info@michaeli-schule-koeln.de
http://www.michaeli-schule-koeln.de/home.html
Johannes Schule Bonn
heilpädagogische Waldorfschule
Rehfuesstraße 38
53115 Bonn
Telefon: 0228/91434-0
Fax: 0228/91434-10
E-Mail: johannes-schule-bonn@t-online.de
Schulform: Gemeinschaftsschule der Stadt Köln
Wuppertaler Straße 19
51067 Köln
Schulform: Gemeinschaftsschule der Stadt Köln
Ferdinandstraße 43
51063 Köln
Schulform: Gemeinschaftshauptschule der Stadt Köln
Holzheimer Weg 34
50769 Köln
Es gibt eine Elterninitiative der Kölner GU Schulen:
http://www.jacomansky.de/Elterninitiative-GU/
E-mail Kontakt: gu@jacomansky.de